Zu Beginn der Neunziger Jahre haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten den Anspruch auf eine vorbeugende Gesundheitsuntersuchung (sog. Check-up) eingeräumt.
Die erklärte Absicht war, im Rahmen der Vorsorge nicht nur nach allerersten möglichen Hinweisen auf eine Krebserkrankung zu fahnden, sondern auch nach eventuellen, nicht spürbaren Zeichen anderer sich anbahnender Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen zu suchen.
Folgender Umfang wird gegenwärtig gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre angeboten:
- Allgemeine Anamnese und allgemeinklinische körperliche Untersuchung
- Laborgrunddiagnostik (Blutzucker, Gesamtcholesterin)
- Urinuntersuchung
- Befundbesprechung und ggf. sich daraus ergebende weitere Diagnostik
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/110722-FlyerVorsorgeSachsen.pdf
Viele Patienten wünschen diese Vorsorge jährlich, was im Rahmen eines
"Intervall- Checks" nach Rücksprache möglich ist.