Neben -- "Check- up 35" und
-- "Früherkennung auf Hautkrebs" aller zwei Jahre und
-- "Früherkennung Darmkrebs" ab 50 und 55 Jahren
gestattet gegenwärtig der Gesetzgeber für die Frau zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von
Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs.
Diese Untersuchungen werden von Ihrem Gynäkologen durchgeführt bzw. veranlasst.
Wir empfehlen allen Frauen ab dem 18. Lebensjahr die jährliche Konsultation beim Frauenarzt, nutzen Sie dazu bitte auch die regelmäßige Überweisung.
Details erfragen Sie bitte in der Sprechstunde oder erfahren Sie auch unter
http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/110722-FlyerVorsorgeSachsen.pdf
Neben -- "Check- up 35" und
-- "Früherkennung auf Hautkrebs" alle zwei Jahre und
-- "Früherkennung Darmkrebs" ab 50 und 55 Jahren
gestattet der Gesetzgeber eine jährliche Untersuchung zur "Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales" .
Details erfragen Sie bitte in der Sprechstunde oder erfahren Sie auch unter
http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/110722-FlyerVorsorgeSachsen.pdf
( Bürger / Patienteninformation / Flyer Vorsorge)